Denkmal für die erschossenen Revolutionäre
Einige Revolutionäre mussten ihr Engagement für die Demokratie mit dem Leben bezahlen. 19 von ihnen wurden nach dem Ende der Revolution in Rastatt hingerichtet und in schmucklosen Gräbern bestattet. Ab 1874 wurden diese immerhin mit einfachen Blechschildern versehen. Als die Rastatter Bürger ihnen ein Denkmal errichten wollten, scheiterten sie am Widerstand des Festungskommandanten. Er war dagegen und hatte das Sagen.
Erst nach Aufhebung der Bundesfestung wurde 1899 ein Denkmal mit der Inschrift „Ruhestätte der im Jahr 1849 standrechtlich erschossenen“ errichtet. Durchgesetzt hatte das Adolf Geck, ein Sozialdemokrat. Zur Zeit der Weimarer Republik durfte dann auch noch der Begriff „Freiheitskämpfer“ ergänzt werden – denn der war zuvor verboten.